Die Bundesregierung ist die oberste Exekutivgewalt in Deutschland. Sie besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die politischen Vorhaben der Regierungsparteien umzusetzen und das Land zu regieren. Sie ist für alle wichtigen politischen Entscheidungen verantwortlich, wie beispielsweise die Gesetzgebung, die Verwaltung des Staates und die Außenpolitik.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestag gewählt. Sie oder er steht der Bundesregierung vor und hat die Befugnis, Ministerinnen und Minister zu ernennen oder zu entlassen. Die Bundesministerinnen und Bundesminister werden von den Regierungsparteien nominiert und von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler berufen.
Die Bundesregierung besteht aus verschiedenen Ministerien, die für verschiedene politische Bereiche zuständig sind. Dazu gehören unter anderem das Auswärtige Amt, das Innenministerium, das Finanzministerium und das Justizministerium. Jedes Ministerium ist für bestimmte Themenbereiche wie Außenpolitik, Inneres, Finanzen oder Justiz verantwortlich und entwickelt entsprechende politische Maßnahmen und Gesetzesentwürfe.
Die Bundesregierung legt ihre politischen Ziele in Form von Regierungserklärungen fest und stellt diese dem Bundestag vor. Sie kooperiert eng mit den Bundesländern und bildet gemeinsam mit ihnen den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Durch regelmäßige Treffen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder werden die politischen Vorhaben abgestimmt und Entscheidungen im Interesse des gesamten Landes getroffen.
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